EOB-  Energieberatung Bonn

Wärmeschutznachweis nach EnEV

 

Eine DIN gerechter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV gehört zu den erforderlichen Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz für Ein-und Zweifamilienhäuser zusammen mit dem Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Da das Erstellen des Wärmeschutznachweis als Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen ist, sollten erfahrene Bafa-Energieberater hinzugezogen werden, welche für die Ausstellung von Wärmeschutznachweisen für Wohngebäude qualifiziert sind.

Der Wärmeschutznachweis muss auch bei baulichen Veränderungen im Bestand z. Bsp. Wohnraumerweiterung oder Dachausbau mit Gauben vorgelegt werden.

Kosten: ab 300.-

Carsten Grützner Dipl.-Ing. (FB Architektur) Gebäudeenergieberater (HWK)    c.gruetzner@eob-energieberatung.de